Auf gemeinsames Begehren wurden die Parteien mit Entscheid OF.2018.97 vom 28. August 2020 des Bezirksgerichts Baden geschieden. Nach der vom Bezirksgericht Baden genehmigten Scheidungskonvention vom 27. August 2020 wurden die beiden Kinder unter gemeinsamer elterlichen Sorge sowie unter der Obhut der Beklagten belassen, dem Kläger Besuchsrechte eingeräumt und dieser verpflichtet, der Beklagten an den Unterhalt der Kinder ab September 2020 bis zu deren Volljährigkeit bzw. dem Abschluss der Erstausbildung monatlich vorschüssige Unterhaltsbeiträge (abgestuft nach Phasen) zu bezahlen, die teilweise den gebührenden Unterhalt allerdings nicht deckten. Ebenfalls wurde der Kläger verpflichtet,