4. Das Gesuch der Klägerin um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wird, soweit es nicht gegenstandslos geworden ist (Gerichtskosten), gutgeheissen und lic. iur. Christoph Suter, Rechtsanwalt, Wohlen, wird zu ihrem unentgeltlichen Rechtsvertreter bestellt. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)