Er müsse sein Leben weiterführen können und wolle einen Schlussstrich ziehen (act. 45 f.). Aus diesen Aussagen kann nicht nur geschlossen werden, dass der Beklagte R._____ als Durchführungsort des Scheidungsverfahren wünscht, sondern eben gerade, dass auch er eine Scheidung möchte. Aus dem Schreiben der […] Rechtsanwälte des Beklagten sowie seinen eigenen Aussagen anlässlich der Instruktionsverhandlung vom 14. Dezember 2023 kann somit geschlossen werden, dass der Beklagte scheidungswillig ist und auch beim Zeitpunkt der Einreichung der Scheidungsklage am 5. Mai 2023 bereits scheidungswillig war.