3.3.3. Am 27. März 2023 stellten […] Anwälte der Klägerin im Namen des Beklagten ein Schreiben zu (Beilage 3 zur Eingabe der Klägerin vom 22. Juni 2023). Diesem Schreiben lässt sich nicht entnehmen, dass der Beklagte bei einem Gericht in R._____ oder bei einem anderen Gericht in der Schweiz eine Scheidungsklage eingereicht hätte. Es lässt sich jedoch deutlich entnehmen, dass der Beklagte in R._____ einer Anwaltskanzlei das Mandat zur Durchführung der Scheidung erteilt hat und dass er gegen die Klägerin ein Scheidungsverfahren einleiten will ("Herr B._____ möchte nun in R._____ ein Scheidungsverfahren gegen Sie einleiten […]").