ihre Beziehung jedoch weitergeführt und gepflegt hätten. Die Frage, ob das Trennungsdatum im Eheschutzentscheid, der 1. September 2021, korrekt sei, beantwortete die Klägerin mit ja (act. 38), bestätigte aber auch die nächste Frage, dass sie bereits früher, nämlich am 13. August 2021 getrennt gewesen seien. Der Beklagte bestätigte anlässlich seiner Befragung ebenfalls, dass am 13. August 2021 ein Telefonat stattgefunden habe (act. 40) und man zwar nachher noch "hin und her geschrieben" habe, aber es nicht mehr zu einer Wiederaufnahme des Ehelebens gekommen sei (act. 41).