2. 2.1. Die Klägerin erhob am 15. April 2024 fristgerecht Berufung gegen diesen ihr am 15. März 2024 in begründeter Fassung zugestellten Entscheid und stellte folgende Anträge: " 1. In Gutheissung der Berufung sei das angefochtene Urteil des Bezirksgerichts Zofingen, Familiengerichtspräsidium, vom 7. März 2024 aufzuheben, und das Bezirksgericht Zofingen sei gerichtlich anzuweisen, das mit Klage vom 5. Mai 2023 angehobene Ehescheidungsverfahren an die Hand zu nehmen/fortzusetzen und später zu urteilen. -3-