" 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 500.00 wird der Klägerin auferlegt und mit ihrem Vorschuss verrechnet. Die Gerichtskasse wird angewiesen, der Klägerin nach Rechtskraft des vorliegenden Entscheids den zu viel bezahlten Kostenvorschuss in der Höhe von Fr. 2'500.00 zurück zu bezahlen. 3. Die Klägerin wird verpflichtet, dem Beklagten eine Parteientschädigung in Höhe der richterlich festgesetzten Anwaltskosten von Fr. 2'455.10 (inkl. Fr. 183.95 MWST) zu bezahlen."