1. 1.1. Am 5. Mai 2023 erhob die Klägerin eine unbegründete Scheidungsklage beim Bezirksgericht Zofingen. 1.2. Mit Eingabe vom 1. Juni 2023 beantragte der Beklagte infolge fehlenden Scheidungsanspruchs die kostenfällige Abweisung der Klage. 1.3. Mit Eingabe vom 22. Juni 2023 (Klägerin) bzw. mit Eingabe vom 29. Juni 2023 (Beklagter) hielten die Parteien an ihren Anträgen fest. 1.4. Am 14. Dezember 2023 fand vor dem Bezirksgericht Zofingen eine Instruktionsverhandlung statt, anlässlich derer die Parteien befragt wurden. Die anschliessenden Vergleichsgespräche blieben erfolglos. 1.5. Mit Entscheid vom 7. März 2024 erkannte das Bezirksgericht Zofingen: