Das Bezirksgericht Zofingen hat in E. 6.2.3 und E. 6.2.4 des Urteils vom 10. Oktober 2022 festgehalten, wie es zu der dem Kläger zustehenden Ausgleichszahlung von Fr. 117'037.90 – nach Auflösung der Errungenschaftsbeteiligung – gekommen ist (Fr. 90'001.25 als Anspruch des Klägers für die Übertragung der Liegenschaft, Fr. 17'146.61 für das in die Liegenschaft investierte Eigengut, Fr. 13'000.00 für den Übertrag des Fahrzeugs, Fr. 1'500.00 für den Übertrag des Hausrats; abzüglich Fr. 4'609.96 für die Verrechnung der Errungenschaften der Parteien zu Gunsten der Beklagten).