Per 1. Januar 2025 wird der Mindestlohn bei IKEA schweizweit von monatlich Fr. 4'000.00 auf Fr. 4'300.00 erhöht, auch für Mitarbeiter ohne Berufsausbildung. Mithin verbleibt der Beklagten bei einer Tätigkeit in diesen Bereichen nach Sozialabzügen in Höhe von 15.4 % (AHV/IV/EO 5.3 %, ALV 1.1 %, Pensionskasse 9 %) ein Nettoeinkommen von mindestens Fr. 4'000.00. Ein solches Einkommen wäre auch im Pflegebereich nach einer viermonatigen SRK-Ausbildung, die der Beklagten ohne Weiteres zumutbar und möglich wäre, zu erzielen (vgl. BGE 147 III 308 E. 6.1 und 6.3).