Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass ein Zeugnis eines Facharztes für Innere Medizin und Kardiologie FMH nicht dazu geeignet ist, eine Erschöpfungsdepression nachzuweisen. Dazu kommt, dass ohnehin keinerlei Aussagen zu einer allfälligen Einschränkung der Erwerbsfähigkeit getätigt wurden. Der fragliche Arzt erwähnt zudem, dass sich zum aktuellen Zeitpunkt keine Herzrhythmusstörungen mehr nachweisen können. Auch die weiteren ins Recht gelegten Unterlagen, u.a. zu Bluthochdruck, Kopfschmerzen und Migräne, lassen keinen Schluss auf eine eingeschränkte Erwerbskraft zu.