3. Abs. 3 Beklagte - Monatliches Nettoeinkommen bis 6 Monate nach Rechtskraft Ehescheidungsurteil Fr. 0 - Ab 6 Monate nach Rechtskraft Ehescheidungsurteil bis zum ordentlichen Eintritt des Klägers ins Renten- Alter, voraussichtlich bis 30. April 2031 Fr. 3'500.00