1. Der Entscheid des Bezirksgerichts Brugg, Präsidium Familiengericht, vom 10. August 2023 sei in Ziff. 2 und 3 Abs. 3 aufzuheben und stattdessen sei wie folgt zu entscheiden: 2. Der Kläger sei zu verpflichten, an den Unterhalt der Beklagten monatlich vorschüssig den Betrag von Fr. 3'273.00 bis 6 Monate nach Rechtskraft des Ehescheidungsurteil zu bezahlen.