4. Der Unterhaltsbeitrag gemäss Ziff. 2 basiert auf dem Landesindex der Konsumentenpreise des Bundesamtes für Statistik per Juli 2023 mit 106.2 Punkten (Basis Dezember 2020 = 100 Punkte). Sie werden jährlich auf den 1. Januar, erstmals auf den 1. Januar 2024, gemäss dem Indexstand per November des Vorjahres angepasst, es sei denn, der Unterhaltsschuldner beweist, dass sein Einkommen nicht mit der Teuerung Schritt gehalten hat, und die Indexanpassung daher nur im entsprechend reduzierten Umfang möglich ist. Die Berechnung erfolgt nach der folgenden Formel: Neue Unterhaltsbeiträge =