Beklagte: - Monatliches Nettoeinkommen bis 4 Jahre nach Rechtskraft Fr. 0.00 ab 4 Jahren nach Rechtskraft bis zum Fr. 1'360.00 ordentlichen Eintritt des Klägers ins Rentenalter, voraussichtlich bis 30. April 2031 - Vermögen p.m. - Bedarf bis 4 Jahre nach Rechtskraft Fr. 3'204.00 ab 4 Jahren nach Rechtskraft bis zum Fr. 3'113.00 ordentlichen Eintritt des Klägers ins Rentenalter, voraussichtlich bis 30. April 2031