2. 2.1. Mit Verfügung des Instruktionsrichters der 1. Zivilkammer des Obergerichts vom 8. April 2024 wurde den Gesuchstellern eröffnet, dass ohne ihre gegenteilige Mitteilung innert sieben Tagen die Eingabe vom 2. März 2024 als Rechtsmittel gegen den Entscheid des Gerichtspräsidiums Bremgarten vom 12. Februar 2024 entgegengenommen würde. Ferner wurden sie für den Fall, dass ein Rechtsmittel intendiert sei, aufgefordert, innert gleicher Frist Unterlagen zum in der Eingabe vom 2. März 2024 sinngemäss enthaltenen Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege einzureichen.