Mit an das Gerichtspräsidium Bremgarten gerichteter Eingabe vom 2. März 2024 beschwerten sich die Gesuchsteller über diesen Entscheid. Mit Schreiben vom 5. März 2024 wurden sie darauf hingewiesen, dass ihre Eingabe vom 2. März 2024 ohne gegenteilige Meldung innert fünf Tagen als Rechtsmittel an das Obergericht des Kantons Aargau weitergeleitet würde. Nachdem sich die Gesuchsteller innert Frist nicht hatten vernehmen lassen, überwies das Gerichtspräsidium Bremgarten die Akten an das Obergericht.