eines erigierten Penis an eine Kollegin per E-Mail versendet hatte. Das Bundesgericht führte dazu aus, dass diese Handlung nicht schwerwiegend genug gewesen sei, um das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu zerstören und eine fristlose Kündigung als rechtmässig erscheinen zu lassen (Urteil des Bundesgerichts 4A_251/2009 vom 29. Juni 2009 E. 2.1 f.). 2.3.3. Aufgrund der dem Beklagten vorgeworfenen Verfehlungen kann nicht davon ausgegangen werden – und wird im Übrigen von der Beklagten nicht substanziert dargelegt – dass das Vertrauensverhältnis zwischen ihr und dem Kläger derart gestört war, dass die sofortige und fristlose Entlassung als einziger Ausweg erschien.