Arbeitsplatz zu verhindern (Klageantwort, S. 8). Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist jedoch nicht jede sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung nach Art. 337 OR zu qualifizieren. So erachtete das Bundesgericht eine ohne vorgängige Verwarnung fristlos ausgesprochene Kündigung, die gestützt auf mehrfache sexistische Wortäusserungen eines Arbeitnehmers gegenüber Arbeitskolleginnen und -kollegen beruhte, als unrechtmässig (Urteil des Bundesgerichts 4A_124/2017 vom 31. Januar 2018 E. 4.1 f.). Ebenfalls als unverhältnismässig qualifiziert wurde eine fristlose Kündigung ohne vorgängige Verwarnung in einem Fall, in welchem ein Arbeitnehmer Fotos