Sexuelle Belästigungen einer Arbeitnehmerin durch einen Arbeitnehmer am Arbeitsplatz oder wiederholte sexistische Bemerkungen eines Arbeitnehmers am Arbeitsplatz (auch in Abwesenheit der betroffenen Arbeitnehmerin) gegenüber Arbeitskollegen am Arbeitsplatz können ein wichtiger Kündigungsgrund i.S.v. Art. 337 OR sein (vgl. Urteile des Bundesgerichts 4A_238/2007 vom 1. Oktober 2007 E. 4.2 f.; 4A_251/2009 vom 29. Juni 2009 E. 2.1 f. [in casu verneint]; 4A_124/2017 vom 31. Januar 2018 E. 4.1 f. [in casu verneint]).