1. 1.1. Die Vorinstanz hat das Vorliegen einer besonders schweren Verfehlung, die eine fristlose Kündigung des bereits ordentlich gekündigten Arbeitsverhältnisses ohne vorhergehende Verwarnung rechtfertigen würde, verneint. Sie hat die Beklagte verpflichtet, dem Kläger Schadenersatz für entgangenen Lohn, BVG-Arbeitgeberanteile und eine Pönalentschädigung jeweils zuzüglich Zins zu bezahlen. Die Beklagte wurde zudem verpflichtet, das Arbeitszeugnis auf den Tag anzupassen, auf den das Arbeitsverhältnis ordentlich kündbar gewesen wäre. -4-