1.5. Anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 12. Oktober 2023 wurden die Parteien (A._____ sowie C._____ und D._____ für die Beklagte) sowie die Zeuginnen E._____ und F._____ befragt. 1.6. Mit Urteil vom 12. Oktober 2023 erkannte das Bezirksgericht Kulm, Arbeitsgericht: 1. In teilweiser Gutheissung der Klage wird die Beklagte verpflichtet, dem Kläger brutto Fr. 31'801.25 (Monatslöhne Mai [Restzahlung], Juni, Juli und August 2022 sowie Anteil 13. Monatslohn), netto Fr. 1'792.35 (BVG-Arbeitgeberanteil für die Monate Juni, Juli und -3-