1. 1.1. Der Kläger war ab 1. Juni 2019 bei der Beklagten als technischer Verkaufsberater im Aussendienst bzw. ab Mai 2022 zudem vorübergehend im Innendienst tätig. Am 12. Mai 2022 kündigte der Kläger sein Arbeitsverhältnis mit der Beklagten schriftlich und ordentlich per 31. August 2022. Am 17. Mai 2022 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger fristlos. 1.2. Mit Klage vom 9. Januar 2023 beantragte der Kläger: 1. Es sei die Beklagte zu verpflichten, dem Kläger brutto CHF 36'028.65 sowie netto CHF 32'579.85, je zzgl. Zins zu 5% seit 19. Mai 2022, zu bezahlen.