1. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin Fr. 134'750.00 zzgl. Zins zu 5 % seit 22. April 2021 zu bezahlen. 2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 4. Mai 2021) wird beseitigt. 3. 3.1. Die Gerichtskosten bestehend aus: Gerichtsgebühr Fr. 9'000.00 Zeugenentschädigungen Fr. 88.00 Total Fr. 9'088.00