Klageantwortbeilage 4 belegt eine Zahlung der Beklagten vom 1. September 2020 in der Höhe von Fr. 764.65 zu Gunsten der K._____. Die Parteien sind sich einig, dass dieser Betrag der Begleichung der Kosten für die notarielle Beurkundung des Schenkungsvertrags zwischen F._____ und der Klägerin diente (Duplik, act. 60; Stellungnahme der Klägerin vom 25. April 2022, act. 77): Diese (Notariats-) Kosten waren aber – wie von der Klägerin behauptet (act. 77) – gemäss dem entsprechenden Schenkungsvertrag von F.__