Die Zeugin C._____ sagte demgegenüber aus, dass der Beklagten zwar die Nutzniessung am Erbe angerechnet worden sei, nicht aber die Anwaltsund Prozesskosten in der Sache XXX (act. 150 f. und 152). Diese seien bei der Erbteilung gar nicht thematisiert worden (act. 149). Von einer solchen Anrechnung von Geldern, die die Klägerin erhalten habe, wisse sie nichts. Von Anwaltskosten habe sie "später" nie mehr etwas gehört (act. 152). Sie glaube auch, dass im Erbteilungsvertrag davon nichts stehe (act. 153).