1. Die Beklagte und Berufungsbeklagte sei in Gutheissung der Klage vom 1. September 2021 zu verpflichten, der Klägerin und Berufungsklägerin die in Betreibung gesetzte Forderung von CHF 134'750.00 zzgl. 5 % Zins seit 22. April 2021 zu bezahlen; 2. es sei der Rechtsvorschlag vom 19. Januar 2021 in der Betreibung Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamts Q._____ zu beseitigen;