Wenn der Entscheid nicht begründet werden muss, reduziert sich die Gerichtsgebühr um 25 % auf Fr. 6'816.00. In diesem Fall hat die Beklagte der Klägerin Fr. 4'544.00 direkt zu ersetz[]en und die Gerichtskasse Muri ist anzuweisen, der Klägerin Fr. 2'184.00 zurück zu erstatten. 4.2 Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin 2/3 der Kosten des Schlichtungsverfahrens von Fr. 300.00, d.h. Fr. 200.00 zu ersetzen.