Gerichtsgebühr Fr. 9'000.00 Zeugenentschädigungen Fr. 88.00 Total Fr. 9'088.00 [werden] der Klägerin zu 1/3 mit Fr. 3'029.35 und der Beklagten zu 2/3 mit Fr. 6'058.65 auferlegt. Sie [werden] mit dem Kostenvorschuss der -4- Klägerin in der Höhe von Fr. 9'000.00 verrechnet, so dass die Beklagte der Klägerin Fr. 5'970.65 direkt zu ersetzen und der Gerichtskasse Muri Fr. 88.00 nachzuzahlen hat.