" 1. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin Fr. 85'587.90 netto nebst Zins zu 5 % seit 22. April 2021 zu bezahlen. 2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 4. Mai 2021) wird im Umfang von Fr. 85'587.90 nebst Zins zu 5 % seit 22. April 2021 beseitigt. 3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen soweit darauf eingetreten wird. 4. 4.1. Die Gerichtskosten bestehend aus: