2.4. Am 25. April 2022 reichte die Klägerin eine Stellungnahme zur Duplik der Beklagten, am 6. Mai 2022 die Beklagte eine Stellungnahme zur Eingabe der Klägerin vom 25. April 2022, am 19. Mai 2022 die Klägerin eine Stellungnahme zur Eingabe der Beklagten vom 6. Mai 2022 und am 3. Juni 2022 die Beklagte eine Stellungnahme zur Eingabe der Klägerin vom 19. Mai 2022 ein. 2.5. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 27. September 2022 vor dem Bezirksgericht Muri, Zivilgericht, wurden die Zeugin C._____ sowie die Parteien befragt. Zudem konnten die Parteien ihre Schlussvorträge halten. 2.6. Mit Entscheid vom 27. September 2022 erkannte das Bezirksgericht Muri, Zivilgericht: