2. Die Beseitigung des Rechtsvorschlags in der Betreibung Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamts Q._____ vom 04.05.2021 sei zu verweigern, und das Betreibungsamt sei anzuweisen, die Betreibung gegen die Beklagte im Register zu löschen; Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zzgl. MwSt.) zu Lasten der Klägerin." 2.3. Mit Replik vom 17. Januar 2022 bzw. Duplik vom 18. März 2022 hielten die Parteien an ihren jeweiligen Begehren fest.