2. es sei der Rechtsvorschlag vom 19. Januar 2021 in der Betreibung Nr. aaa des regionalen Betreibungsamts Q._____ zu beseitigen; 3. alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich Betreibungskosten in der Höhe von CHF 190.00 und Zustellkosten für den Zahlungsbefehl von CHF 13.30) zu Lasten der Beklagten." 2.2. Mit Klageantwort vom 25. Oktober 2021 stellte die Beklagte folgende Anträge: " 1. Die Klage sei abzuweisen; -3-