gegen Treu und Glauben begründet. 4.6. Zusammengefasst hat die Beklagte den Bonusplan mit Auszahlung des «Good Leaver»-Bonus berechtigterweise aufgelöst. Da die Berechnung desselben und die Auszahlung der entsprechenden Summe an den Kläger unstrittig geblieben sind und dem Kläger nach den vorstehenden Ausführungen kein Anspruch auf den darüber hinausgehenden «Exit Multiple» zukommt, ist die Klage auch in diesem Punkt abzuweisen. - 16 -