Da das massgebende Gesamteinkommen von Fr. 482'600.00 den fünffachen schweizerischen Medianlohn von weniger als Fr. 400'000.00 übersteigt, ist die Vergütung des Klägers als sehr hoch einzustufen. Damit ist die Höhe der Gratifikation im Verhältnis zum Lohn kein entscheidendes Kriterium, um über den Lohncharakter der Sonder- - 14 - vergütung zu entscheiden. Der Einstufung des Einkommens des Arbeitgebers als nur hoch oder sehr hoch kommt aber ohnehin keine entscheidende Bedeutung zu, da die Bonuszahlung einmalig und nicht regelmässig erfolgt ist.