Für die Beurteilung der Frage, ob der Kläger ein sehr hohes Gesamteinkommen erzielt hat, womit die Höhe der Gratifikation im Verhältnis zum Lohn kein entscheidendes Kriterium mehr ist, ist die – zwar einmalige, aber im letzten Arbeitsjahr ausgerichtete – «Good Leaver»-Auszahlung in der Höhe von Fr. 282'600.00 zum Fixlohn in der Höhe von Fr. 200'000.00 hinzuzurechnen. Da das massgebende Gesamteinkommen von Fr. 482'600.00 den fünffachen schweizerischen Medianlohn von weniger als Fr. 400'000.00 übersteigt, ist die Vergütung des Klägers als sehr hoch einzustufen.