Darin vereinbarten die Parteien ein Jahressalär von neu Fr. 180'000.00 für das Jahr 2019 bzw. Fr. 200'000.00 für das Jahr 2020 statt bisher Fr. 150'000.00, sowie einen umsatzabhängigen Bonus von maximal Fr. 100'000.00 pro Jahr (vgl. KB 1 und 6). Ebenso wurde dem Kläger die Möglichkeit eingeräumt, im Umfang von einem Prozent Aktien der C. AG._____ zu erwerben, wovon der Kläger auch Gebrauch gemacht hat (vgl. Replik Rz. 112). Anlässlich des Funktionswechsels des Klägers vom COO zum Group General Counsel per 1. Januar 2021 wurde das Jahressalär des Klägers bei Fr. 200'000.00 belassen, jedoch der umsatzabhängige Bonus gestrichen (vgl. Klage Rz.