Zum selben Schluss gelangt man, wenn man den Sinn und Zweck der Vereinbarung sowie den systematischen Kontext betrachtet: Der umstrittene Bonusplan wurde im Dezember 2018 im Hinblick auf die Beförderung des Klägers zum COO per 1. Januar 2019 abgeschlossen (vgl. KB 3). Er bildet integrierter Bestandteil des zeitgleich vereinbarten neuen Arbeitsvertrags des Klägers (vgl. KB 1 S. 6). Darin vereinbarten die Parteien ein Jahressalär von neu Fr. 180'000.00 für das Jahr 2019 bzw. Fr. 200'000.00 für das Jahr 2020 statt bisher Fr. 150'000.00, sowie einen umsatzabhängigen Bonus von maximal Fr. 100'000.00 pro Jahr (vgl. KB 1 und 6).