4. 4.1. Der Kläger macht darüber hinaus einen Entschädigungsanspruch gestützt auf den zwischen ihm und der C. AG._____ vereinbarten Bonusplan vom 14. Dezember 2018 geltend (vgl. KB 3). Er verlangt den über den bereits ausbezahlten «Good Leaver»-Bonus hinausgehenden «Exit Multiple» im Umfang von Fr. 1'134'454.00. Der Kläger behauptet diesbezüglich, das in der Vereinbarung unter Ziff. 3.3 vorgesehene Auflösungsrecht der Beklagten sei durch den Eintritt eines Exit-Szenarios verdrängt worden.