2.4. Die vorinstanzliche Hauptverhandlung fand am 28. August 2023 statt. Das Bezirksgericht Rheinfelden wies die Klage gleichentags ab, auferlegte dem Kläger die Gerichtskosten von Fr. 25'430.25 und verpflichtete ihn, der Beklagten eine Parteientschädigung von Fr. 67'308.00 zu bezahlen. 3. 3.1. Mit Berufung vom 21. Februar 2024 beantragte der Kläger dem Obergericht, das vorinstanzliche Urteil sei aufzuheben und die Klage vollumfänglich gutzuheissen, eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich Mehrwertsteuer. -3-