Gegenstand Forderung aus Arbeitsrecht -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Der Kläger war vom 20. November 2017 bis Ende Dezember 2021 – als Konzernjurist und später auch als COO – bei der Beklagten angestellt. Am 14. Dezember 2018 vereinbarten die Parteien in Ergänzung zum Arbeitsvertrag eine zusätzliche, variable Vergütung im Rahmen eines Bonusplans. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger am 4. Juni 2021. Seither ist strittig, ob die Kündigung missbräuchlich war und ob dem Kläger aus dem Bonusplan noch Ansprüche gegen die Beklagte zustehen.