1. Die Klage wird abgewiesen 2. (gestrichen) 3. Die Gerichtskosten bestehen aus: - 20 - a) der Entscheidgebühr von Fr. 4'300.00 b) den Kosten der Beweisführung Fr. 244.20 c) der Pauschale für das Schlichtungsverfahren von Fr. 300.00 Total Fr. 4'844.20 Die Gerichtskosten werden dem Kläger auferlegt.