Auch die Frage, ob der Betrag kein Thema zwischen ihnen gewesen sei, antwortete der Zeuge, er wisse es nicht mehr. Vom Gericht darauf angesprochen, dass er in seinem Schreiben vom 25. Oktober 2020 "ein Bündel" genannt habe, er nun aber von einem Couvert spreche, führte er aus, man schwenke ja nicht mit einem Bündel, so gehe man nicht bezahlen. In dem Couvert müsse das Geld gewesen sein. Er habe nicht in das Couvert reingeschaut (Protokoll S. 5, act. 100). - 18 -