3.3.4. (Beweiswürdigung Übergabe Fr. 50'000.00) 3.3.4.1. Die Beklagte bringt vor, die Beweiswürdigung der Vorinstanz im Zusammenhang mit der Übergabe der Fr. 50'000.00, die sich massgeblich auf die Aussagen des Klägers gestützt habe, widersprächen der Logik, den allgemeinen Erfahrungssätzen und der Lebenserfahrung (Berufung, S. 7 f.; Anschlussberufungsantwort, S. 17, 19, 26). Die Vorinstanz irre auch in Bezug auf das Ausstellen einer Quittung, welche der Erblasser nach Ansicht der Beklagten erwiesenermassen auszustellen pflegte (Anschlussberufungsantwort, S. 12).