Auch die Ausführungen zum Grund, weshalb der Traktor am 28. Februar 2020 nicht habe mitgenommen werden können, variieren im Verlauf des Verfahrens. So führt der Kläger einmal aus, der Traktor sei in der Garage von diversen Gegenständen zugestellt gewesen (Klage, S. 10). Anlässlich der Hauptverhandlung führte er hingegen aus, ein anderer Traktor, bei dem die Räder gefehlt hätten, sei in der Garage aufgebockt gewesen und im - 15 -