3.3.3.5. (Beweiswürdigung der Umstände des Traktorkaufs 2016) Zwischen den Parteien ist unbestritten, dass der Kläger im Jahre 2016 vom Erblasser den Traktor […] mit mündlichem Vertrag gegen Barzahlung von Fr. 30'000.00 gekauft hat (Klageantwort, S. 4 f.). Unbestritten ist zudem, dass der Erblasser dem Kläger den Fahrzeugausweis Zug um Zug gegen Kaufpreiszahlung aushändigte (Klageantwort, S. 4 f.). Der Kläger gab an, er habe den Traktor mit Hilfe des Zeugen E._____ und in Beisein seiner Partnerin, Frau H._____, beim Erblasser am 29. Februar 2016 abgeholt (Klageschrift, S. 5).