Die bescheidenen Zweifel, welche die Vorinstanz höher gewichte, basierten einzig auf den Aussagen der Zeugen G._____ und F._____. Insgesamt vermögen die Aussagen der Zeugen G._____ und F._____ nicht derart grosse Zweifel aufkommen lassen, dass der Vertragsschluss ernsthaft erschüttert werden könne.