Dieser Umstand allein spreche allerdings in keiner Weise dagegen, dass der Fahrzeugausweis nicht abgestempelt gewesen sei und das Fahrzeug daher nicht habe übergeben werden können. Die Vorinstanz begebe sich in einen unerklärbaren Widerspruch, wenn sie sich in diesem Punkt auf den Zeugen stütze, den sie im Übrigen als unglaubwürdig bzw. - 12 -