Die klägerische Darstellung, wonach der Erblasser den Traktor nicht herausgegeben habe, weil dieser zugestellt gewesen sei und/oder der Erblasser zuerst den Ausweis habe abstempeln lassen wollen, konnte gemäss Vorinstanz vom Kläger nicht bewiesen werden, da der Zeuge E._____ das Gespräch zwischen dem Kläger und dem Erblasser nicht selbst wahrgenommen habe (angefochtener Entscheid, E. 7.3.2.4). Zudem habe der Zeuge E._____ die Fahrzeughalle nicht betreten und somit auch nicht sehen können, ob der Traktor tatsächlich zugestellt gewesen sei (angefochtener Entscheid, E. 7.3.2.4).