3.3.2.5. Gemäss übereinstimmender Aussagen der Zeugen und Parteien werden Oldtimer-Traktoren üblicherweise mündlich gekauft und bar bezahlt (Zeugenaussage E._____, Protokoll, S. 6; Parteibefragung Beklagte, Protokoll, S. 26). Sogar das Ausstellen einer Quittung ist in der Branche nicht üblich (Zeugenaussage E._____, Protokoll, S. 4 f.: "In den 25 Jahren habe ich das nur 1-2 Quittungen gesehen.") respektive keine Selbstverständlichkeit (Parteibefragung Kläger, Protokoll, S. 16, 18; Parteibefragung Beklagte, Protokoll, S. 24).